04 Teilnahmevoraussetzungen
Die Reflexzonentherapie am Fuß ist eine Therapie, die medizinische Kenntnisse voraussetzt. Daher bilden wir nur folgende Berufsgruppen aus:
Therapeutische Berufsgruppen, die im Sinne einer Therapie behandeln, jedoch keine Diagnosen stellen und auf Verordnung arbeiten:
- Fachkräfte aus Physiotherapie, Kranken- und Altenpflege
- Hebammen (staatlich geprüft)
- Interessierte aus Ergo-, Psycho- und Atemtherapie (AFA)
- Masseurinnen und Masseure (staatlich geprüft)
- Podologen
Ärztinnen und Ärzte, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker können die RZF als Therapie oder auch als Hinweis- und Zusatzdiagnostik einsetzen. In der Therapie liegt jedoch die eigentliche Bedeutung der RZF.
Wir
legen in den Kursen großen Wert auf eigene praktische
Erfahrungen. Deshalb wird vorausgesetzt, daß Sie physisch
und psychisch normal belastbar sind. Im Zweifelsfall raten
wir, Ihre Situation vorher mit den Lehrkräften der
Schule zu besprechen und über Ihre Teilnahme gemeinsam
zu entscheiden.
Der Kursbesuch geschieht in eigener Verantwortung und Haftung.