04 Teilnahmevoraussetzungen

Die Reflexzonentherapie am Fuß ist eine Therapie, die medizinische Kenntnisse voraussetzt. Daher bilden wir nur folgende Berufsgruppen aus:

Therapeutische Berufsgruppen, die im Sinne einer Therapie behandeln, jedoch keine Diagnosen stellen und auf Verordnung arbeiten:

  • Fachkräfte aus Physiotherapie, Kranken- und Altenpflege
  • Hebammen (staatlich geprüft)
  • Interessierte aus Ergo-, Psycho- und Atemtherapie (AFA)
  • Masseurinnen und Masseure (staatlich geprüft)
  • Podologen

Ärztinnen und Ärzte, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker können die RZF als Therapie oder auch als Hinweis- und Zusatzdiagnostik einsetzen. In der Therapie liegt jedoch die eigentliche Bedeutung der RZF.

Wir legen in den Kursen großen Wert auf eigene praktische Erfahrungen. Deshalb wird vorausgesetzt, daß Sie physisch und psychisch normal belastbar sind. Im Zweifelsfall raten wir, Ihre Situation vorher mit den Lehrkräften der Schule zu besprechen und über Ihre Teilnahme gemeinsam zu entscheiden.
Der Kursbesuch geschieht in eigener Verantwortung und Haftung.